Barrierefreiheits­erklärung

Hier informieren wir Sie, wie wir, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, auf unserem Internetauftritt das Thema Barrierefreiheit umsetzen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter mv-impft.de veröffentlichte Website.

Diese Informationen gelten nur für den frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am 19.11.2025 von der mit der Entwicklung der Website beauftragten Agentur mittels Lighthouse Accessibility Audit (Google Chrome) und der Browsererweiterung „Wave“ durchgeführt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen derzeit nicht barrierefrei:

  • Auf einigen Seiten ist die Tastaturnavigation vereinzelt nur eingeschränkt möglich.
  • Einige auf dieser Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.
  • Die auf der Website eingebundenen Videos verfügen derzeit über keine Untertitel.
  • Das auf der Website eingesetzte Download-Widget ist derzeit nicht barrierefrei. Es enthält doppelte Fokus-Elemente und einige interaktive Bedienelemente sind für Screenreader nicht eindeutig beschriftet.
  • Die Breadcrumb-Navigation ist derzeit nicht als Liste ausgezeichnet, wodurch sie für Screenreader nicht korrekt strukturiert dargestellt wird.
  • Der HTML-Code der Website entspricht derzeit nicht vollständig den W3C-Standards.


Wir arbeiten kontinuierlich daran, die identifizierten Barrieren zu beseitigen und die Zugänglichkeit der Website weiter zu verbessern.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.11.2025 erstellt und zuletzt am 19.11.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Barriere melden

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

Pressesprecher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexander Kujat
Werderstraße 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
Telefon: +49 385 588-19003
Telefax: +49 (385) 588 19709
E-Mail: alexander.kujat@sm.mv-regierung.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde


Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.


Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.